Bad Lippspringe startet mit erstem Heilwald in NRW durch
Enge Zusammenarbeit der Stadt mit dem Medizinischen Zentrum für Gesundheit (MZG)
Mit einem neuen Titel tritt Bad Lippspringe zukünftig auf: Den 200 Hektar großen Kurwald mit seinem historischen Baumbestand und seinem attraktiven Erlebnisraum will die Stadt ab sofort als ersten Heilwald in Nordrhein-Westfalen für Tourismus und Therapie nutzen. Neben den waldspezifischen Aspekten spielen dabei die vorhandene Infrastruktur sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Zentrum für Gesundheit (MZG), das sechs Kliniken in städtischer Trägerschaft betreibt, eine große Rolle.
Zusammen mit dem Forstsachverständigen Thomas Oppermann aus Arnsberg hat die Landschaftsarchitektin Ina Bimberg aus Iserlohn, die schon die Machbarkeitsstudie für die sehr erfolgreiche Landesgartenschau 2017 durchgeführt hatte, ein umfangreiches Gutachten als Grundlage für die neue Bezeichnung erstellt. Demnach erfüllt Bad Lippspringe alle Kriterien für einen Heilwald, wie er in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit einigen Jahren ausgewiesen wird.
Seit der Novelle des Landeswaldgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 besteht dort die Möglichkeit, neben dem klassischen Erholungswald auch Kur- und Heilwälder rechtsförmlich auszuweisen. Auch in Rheinland-Pfalz ist nach einer Änderung des Landesforstgesetzes im März 2020 die Ausweisung eines Kur- und Heilwaldes möglich geworden. Andere Bundesländer wollen diesem Beispiel in absehbarer Zeit folgen. „Ein verändertes Verhältnis zur Natur, wissenschaftliche Untersuchungen und neue rechtliche Rahmenbedingungen bringen die natürliche Ressource Wald vermehrt mit therapeutischen und heilenden Potenzialen in Verbindung. Hier sehen wir für unseren Kurort große Möglichkeiten auch im Hinblick auf die touristische Markenbildung“, erläutert Bürgermeister Andreas Bee.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Bad Lippspringe, den schon seit dem 19. Jahrhundert am Ort bestehenden Kurwald nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns als ersten qualifizierten „Kur- und Heilwald“ in Nordrhein-Westfalen anerkennen und zertifizieren zu lassen. Das vorliegende Gutachten schafft die Grundlage für das angestrebte behördliche Ausweisungsverfahren zum Heilwald.