Hof Hillbrink

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Historische Stätte
Aus den Akten von 1262 geht hervor, dass das Kloster Marienfeld zum umfangreichen Pfarrhof in Stapelage auch in Hörste zwei Hofstellen erworben hat und damit erstmals als Grundherr in Erscheinung tritt. Die beiden Hofstellen sind die Höfe Willebrand (später Hillbrink, dann Schlepper) und Johanning (später Hanning, dann Brokmann). Beide Höfe haben bis zur Säkularisation des Klosters (Einziehung des kirchlichen Besitzes durch den Staat) im Jahre 1803 Pacht und Zehnten an das Kloster Marienfeld entrichten müssen.

Die Siedlung Hörste bestand somit in der Mitte des 13.Jahrhunderts mindestens aus den zwei zur BauernschaftWährentrup gehörenden Höfen Geers (Gees, Havergo) und De Weeke (später Weeke), sowie den beiden Kötterstellen Willebrand und Johanning. Kötter gibt es in den nordwestlichen und mittleren Gebieten Deutschlands erst seitdem späten Mittelalter. Sie waren zunächst Siedler mit kleinem Besitz (Kötterland) und wenig Rechten.

Allmählich gelangten sie jedoch zu teilweise bedeutendem Besitz. Noch heute sieht man, dass ihre Kotten (Häuser) vom Ackerland getrennt liegen. Je nach Größe des Besitzes unterschied man Großkötter, Mittelkötter und Kleinkötter. Neben den Köttern gab es auch die sogenannten Hoppenplöcker (Hopfenplücker). Beide waren zu Leibdiensten an dem Grund- oder Landesherrn verpflichtet. Zu den Leibdiensten gehörten u.a. Briefe tragen, Flachsarbeiten, Hilfe im Heu und in der Ernte, Wiesendienste, Mähdienste, Binden von Korn, Arbeit im Hopfgarten und Ställemisten.

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